Mitgliederversammlung beim FTK fällt wegen Corona aus

1. Februar 2021

Aufgrund der momentan geltenden Regelungen muss die geplante Mitgliederversammlung am 20.02. ausfallen.

Selbstverständlich wird die Versammlung nachgeholt, sobald dies möglich ist.

Sobald wir neue Informationen bekommen, wann oder wie wir die Mitgliederversammlung nachholen können, werden wir euch dies natürlich mitteilen.

Bleibt gesund !!

Bekanntmachung der kfd

28. Januar 2021
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Aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie findet der Gottesdienst zum Patronatsfest am Dienstag, den 2.2 um 8:00 Uhr nicht statt. Stattdessen hat das Team Religiöses der kfd einen Hausgottesdienst erstellt, der ab Sonntag, den 31.1. in der Pfarrkirche ausliegt. Ferner wird dieser unter pr-arnsberg als PDF-Datei zum Herunterladen eingestellt. Somit ist auch für die ältere Generation gewährleistet, dass sie, sofern Angehörige helfen können, den Gottesdienst bei einer Kerze zum Fest Mariä Lichtmess lesen und beten können. Symbolisch als Zeichen wird Dienstag, den 2.2. zum eigentlichen Zeitpunkt des Gottesdienstes um 8 Uhr bis 10 Uhr die kfd-Fahne im Altarraum stehen sowie die Kerze, für alle sichtbar, auf dem Altar brennen.

Mehr Kapazität und mehr Qualität für die Ganztagsbetreuung

26. Januar 2021

Ganztägige Betreuungsangebote an den Schulen in Nordrhein-Westfalen fördern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, sondern sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Deshalb ist es besonders für die Zeit nach der Corona-Krise mit ihren vielen Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler wichtig, die Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung noch schneller als bisher auszubauen. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Länder auf ein Investitionsprogramm geeinigt, mit dem insgesamt 750 Millionen Euro in die deutschen Grundschulen fließen sollen. Jetzt steht fest: Für die Schulen in den nachfolgenden Städten stehen aus diesem Programm die entsprechenden Summen für den Ausbau der Kapazitäten und der Qualität in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung.

Stadt Arnsberg 728.700,00 Euro

Gemeinde Bestwig 105.800,00 Euro

Stadt Brilon 235.900,00 Euro

Gemeinde Eslohe 104.900,00 Euro

Stadt Hallenberg 55.700,00 Euro

Stadt Marsberg 164.100,00 Euro

Stadt Medebach 80,000,00 Euro

Stadt Meschede 291.800,00 Euro

Stadt Olsberg 129.800,00 Euro

Stadt Schmallenberg 234.700,00 Euro

Stadt Sundern 227.100,00 Euro

Stadt Winterberg 110.000,00 Euro

Dazu erklären die beiden Landtagsabgeordneten Matthias Kerkhoff MdL und Klaus Kaiser MdL: „Die Anfragen an uns als Landespolitiker in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt: Die Kommunen als Schulträger sind bereit und warten auf diese Investitionsmittel für die Ganztagsbetreuung. Die Förderrichtlinie schafft jetzt Planungssicherheit. Für die Städte und Gemeinden stehen die o. g. Summen zur Verfügung, um neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an den Grundschulen aufzubauen oder die Qualität bei bestehenden Ganztagskonzepten zu stärken.

Viele Schülerinnen und Schüler sind während der Pandemie ins Hintertreffen geraten, weil sie unter erschwerten Bedingungen zu Hause statt im Klassenverband und mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer in der Schule lernen mussten oder müssen. Insbesondere an den Grundschulen, wo der direkte Kontakt, persönliche Beziehungen und Geborgenheit noch sehr wichtig sind, wiegen solche Einschnitte schwer. Deshalb ist es goldrichtig, jetzt hier zu investieren und den Grundstein dafür zu legen, dass es nach der Corona-Krise nicht nur bergauf geht für die Bildung unserer Jüngsten, sondern steil bergauf.“

Hintergrund:

Bund und Länder haben zur Abmilderung der Corona-Folgen eine Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm in den Ganztagsausbau geschlossen. Von den insgesamt 750 Millionen Euro stehen Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel gut 158 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die durch das Land sowie die Kommunen vor Ort jeweils um knapp 34 Millionen Euro ergänzt werden. Förderanträge der Schulträger sind bis zum 28. Februar bei den Bezirksregierungen einzureichen.

Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden!

15. Januar 2021

Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung Arnsberg, 15.01.2021 – Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren. „Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so der Energieexperte. Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter www.marktstammdatenregister.de Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, Tel./Email: 02932/51097-05 / arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw oder unter 0211 / 33 996 555 und Informationen zur energetischen Modernisierung und der Nutzung erneuerbarer Energie bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts ENERGEI2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und des Landes NRW gefördert wird. Die Energieberatung wird zusätzlich von der Stadt Arnsberg gefördert.

Papierabgabe in Oeventrop möglich

12. Januar 2021

Am Samstag, den 23. Januar, werden das FTK und der MSC in Oeventrop Altpapier sammeln. Bedingt durch die aktuell geltenden Corona Schutzbestimmungen besteht nur die Möglichkeit, das Papier direkt auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Fa. Baustoff Wrede in einem Container zu entsorgen. Wir bitten um Verständnis!

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