Brief der SPD Oeventrop an die Bezirksregierung in Sachen Windräder am „Dinscheder Bahnhof“

SPD-Ortsverein Im Ruhrtal Arnsberg, 13. April 2025
Vorsitzender
Henrik Bienstein
Künsbergweg 12
59823 Arnsberg

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Geplante Windkraftanlagen oberhalb von Glösingen/Dinschede im Ortsteil Oeventrop der Stadt Arnsberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

private Vorhabenträger haben beim Hochsauerlandkreis die Errichtung von zwei Windkraftanlagen beantragt. Die Windkraftanlagen sollen in der Gemarkung Oeventrop, Flur 6, Flurstücke 57 und 108 errichtet werden.

Von den Windkraftanlagen besonders betroffen wäre der Luftsportclub Oeventrop, der für die Ausübung des Luftsports über eine unbefristete Genehmigung der Bezirksregierung Münster als Luftaufsicht verfügt. Die geplanten Windkraftanlagen greifen dieses Recht massiv an, letztendlich ist der Bestand des Vereins gefährdet und Kinder und Jugendliche können auch nicht mehr für den Segelflugsport ausgebildet werden.

Mit dem beigefügten Schreiben vom 10.02.2025 hat der Vorsitzende des Bezirksausschusses Oeventrop, Herr Gerd Stodollick, die Entscheidung des Hochsauerlandkreises kritisiert, dass ein Vorbescheid erteilt wurde. Nach Erinnerung erhielt Herr Stodollick die beigefügte Antwort des Hochsauerlandkreises.

Wir halten die Erteilung des Vorbescheides auch nach der Stellungnahme des Hochsauerlandkreises rechtlich für bedenklich und bitten, die Erteilung des Vorbescheides kommunalaufsichtsrechtlich zu prüfen. Wir beziehen uns insbesondere darauf, dass bekannt war, dass sowohl das Bundes-Immissionschutzgesetz und auch das Landesplanungsgesetz geändert wurden. Beide Gesetzesänderungen sind zwischenzeitlich rechtswirksam. Die Verabschiedung der Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes beinhaltet, dass ein berechtigtes Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid nicht besteht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten liegt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Regionalplans ist endgültig klar, dass die beiden Windkraftanlagen außerhalb von Windenergiegebieten liegen. Auch im Entwurf des Regionalplans sind die beiden Standorte nicht als Windenergiegebiete ausgewiesen. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung waren die angesprochenen Gesetze und ihre Auswirkungen bekannt und somit es zu einer anderen rechtlichen Bewertung kommen müssen. Mit Wirkung vom 15.02.2025 hat der Landtag die neue Vorschrift des § 36a Landesplanungsgesetz beschlossen, die dazu dient, Windenergieplanungen außerhalb regionalplanerisch vorgesehener Gebiete anzuhalten bzw. zu verhindern. Warum trotz dieser bekannten absehbaren Änderung des Landesplanungsgesetzes der Hochsauerlandkreis einen Vorbescheid erteilt hat, ist uns nicht ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen