Landesregierung konkretisiert Ausnahme von der Testpflicht
Information der IHK Arnsberg Die Landesregierung hat die CoronaSchVO mit Wirkung ab dem 16.01.2022 angepasst und die Ausnahmen von der Testpflicht für den Zugang mit 2G+ konkretisiert: Von der Testpflicht …
Landesregierung konkretisiert Ausnahme von der Testpflicht Weiterlesen »