Windkraft in Oeventrop: Brief des Bezirksausschussvorsitzenden Gerd Stodollick an den Landrat des HSK

Gerd Stodollick Arnsberg, den 10. Februar 2025
Zum Siepenbach 42
59823 Arnsberg

Landrat des Hochsauerlandkreises
Herrn Dr. Karl Schneider
Steinstr. 27
59872 Meschede

Windkraftanlagen im Stadtbezirk Oeventrop der Stadt Arnsberg

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

ich bin Vorsitzender des Bezirksausschusses Oeventrop.

Aus der interaktiven Karte über genehmigte und geplante Windkraftanlagen habe ich entnommen, dass zwei geplante Windkraftanlagen im nördlichen Teil von Oeventrop mit Vorbescheid gekennzeichnet sind. Diese kommen zu den fünf am Lattenberg geplanten Anlagen hinzu.

Nach meinen Informationen soll der Vorbescheid am 31.01.2025 erlassen worden sein, nachdem die Stadt Arnsberg das gemeindliche Einvernehmen am gleichen Tag erteilt hat. Mir ist unverständlich, warum trotz der bekannten und am 31.01.2025 beschlossenen Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes und des am 30.01.2025 beschlossenen Fünftes Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (hierüber wurde in der Presse vorab berichtet) ein Vorbescheid für die zwei Windkraftanlagen nördlich von Oeventrop erlassen wurde, obwohl die Flächen, auf denen die Windkraftanlagen errichtet werden sollen, nicht zu den Windvorrangflächen nach dem Entwurf des Regionalplanes gehören. Die Flächen befinden sich zudem nahe des Naturschutzgebietes Arnsberger Wald und berühren auch überregionale Wanderwege. Auch die 8 oberhalb von Uentrop geplanten Windkraftanlagen liegen nicht in den Windvorrangflächen nach dem Entwurf des Regionalplans.

Die Errichtung der Windkraftanlagen hat erhebliche Auswirkungen auf den seit über 50 Jahren bestehenden Luftsportclub Oeventrop e.V. Die Ausbildung der Flugschüler findet im Norden des Flugplatzes statt. Nur im Norden hat der Fluglehrer die Möglichkeit, die Flugschüler zu beaufsichtigen (die Südseite ist nicht einsehbar). Die Ausbildung der Flugschüler muss gefahrlos im Norden durchführbar sein. Die westliche der beiden geplanten Windkraftanlagen kann aufgrund ihres geringen Abstands zum Übungsraum eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben werden. Die Einschränkungen durch die beiden Windkraftanlagen können nicht durch den Einsatz von Schleppflugzeugen aufgefangen werden.

Auch unter diesen Aspekten sehe ich eine Genehmigung für die Errichtung dieser und der in Uentrop geplanten Windkraftanlagen kritisch. Angesichts der abzusehenden Gesetzesänderungen ist es mir unverständlich, warum ein Vorbescheid in Kenntnis der beabsichtigten Gesetzesänderungen erteilt wurde.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich für den Ausbau der erneuerbaren Energien bin, allerdings sollte dies nur auf den Flächen erfolgen, die Windvorrangzonen in den Regionalplänen sind.

Mit freundlichen Grüßen