Anhörungsverfahren für Sanierung des Freienohler und des Glösinger Tunnels

Für die beiden Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes zur Sanierung des Freienohler und des Glösinger Tunnels auf der Oberen Ruhrtalbahn ist die Bezirksregierung Arnsberg die Anhörungsbehörde.

Die Planunterlagen beider Vorhaben hatten bereits in der Zeit vom 11.11.2019 bis zum 10.12.2019 in den Städten Arnsberg und Meschede zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Um formelle Fehler bei der ersten Auslegung sowie aktuelle Planänderungen mit berücksichtigen zu können, werden die Plan- und Deckblatt-Unterlagen beider Vorhaben nun (erneut) von Dienstag, 06. April bis Mittwoch, 05. Mai 2021 ausgelegt. Die mehr als 100 bereits erhobenen Einwendungen gegen die bleiben bestehen. Sie sind Bestandteil der Verfahren und müssen nicht erneut vorgelegt werden.

Die Plan- sowie Deckblatt-Unterlagen und die Bekanntmachungstexte können in dieser Zeit auch über das Internetportal der Bezirksregierung Arnsberg (Freienohler Tunnel: https://www.bra.nrw.de/4992338, Glösinger Tunnel: https://www.bra.nrw.de/4992378) aufgerufen werden.

Die in den in den Jahren 1868 bis 1871 errichteten Tunnel sollen aufgrund ihres Alters und des dadurch bedingten schlechten baulichen Zustandes erneuert werden, um die Standsicherheit aufrechtzuerhalten und ihre Betriebssicherheit langfristig sicherzustellen.

Im Wesentlichen sollen die vorhandenen zweigleisigen Tunnelbestands-bauwerke abgebrochen, aufgeweitet und anschließend mit einer neuen Innenschale aus Stahlbeton ausgestattet werden. Anpassungsumbauten der Tunnelein- und ausgänge (Portale), Arbeiten an Erd- und Stützbauwerken und Entwässerungsmaßnahmen sind ebenfalls erforderlich.

Außerdem sind verschiedene Sicherungs- und Rettungseinrichtungen vorgesehen, u.a. ein zweigeteilter Rettungsplatz von ca. 1.500 qm Größe. Gegenstand der Verfahren sind auch temporäre Anlagen (wie z.B. Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Zufahrten zu den Bau- und Rettungsbereichen einschließlich Straßenbehelfsbrücken).  Während der Bauverfahren ist die fahrplanmäßige, eingleisige Weiterführung des Eisenbahnbetriebes geplant.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den Städten Arnsberg und Meschede und bei der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 07.06.2021 vorgebracht werden. Zur technischen Übermittlung per Email und De-Mail wird auf den verlinkten Bekanntmachungstext verwiesen.

Die betroffenen Kommunen Arnsberg und Meschede haben die Auslegung der Planunterlagen in der 11. Kalenderwoche ortsüblich bekanntgemacht.

Stellungnahmen und Einwendungen zu den beiden DB-Projekten werden ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt unter der Moderation der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Eisenbahnbundesamt erörtert. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter Berücksichtigung sämtlicher Stellungnahmen und Einwendungen wird das Eisenbahnbundesamt abschließend über die Anträge der DB Netz AG entscheiden und die Planfeststellungsbeschlüsse erstellen.