Die IHK informiert: 2G+, 2G oder 3G? – Änderung der CoronaSchutzVO tritt am 24.11.21 in Kraft

24. November 2021

Mit der heutigen Änderung der NRW-CoronaSchVO werden die jüngsten Beschlüsse aus der
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten im Detail und verbindlich umgesetzt. Bestimmte Veranstaltungen und Angebote werden auf 3G, 2G oder 2G + begrenzt.
Vorbemerkung: Im Weiteren nicht aufgeführte Angebote und Dienstleistungen (insb. Zugang zu Ladenlokalen des Einzelhandels, Reisebüros oder Beratungsleistungen in Büros oder Ladenlokalen. Medizinisch notwendige Dienstleistungen) sind nicht von Zugangsbeschränkungen betroffen. Für diese
gelten die bisherigen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Veranstaltungen und Angebote mit 3G-Zugang (geimpft, genesen oder getestet):

  • Messen, Kongresse sowie betriebliche Veranstaltungen ausschließlich für Betriebsangehörige unter –
    Beachtung der arbeitsrechtlichen Infektionsschutzvorgaben
  • Angebote und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen
    Bildung
  • Sonstige von der zuständigen Behörde zugelassene Veranstaltungen, die nicht der Freizeitgestaltung
    dienen
  • Friseurleistungen
  • nicht -touristische Übernachtungen (nicht immunisierte Personen müssen bei Anreise und erneut
    nach jeweils vier Tagen einen Test vorlegen)
    Veranstaltungen und Angebote mit 2G-Zugang für Besucher und Teilnehmende (d. h. vollständig
    geimpft oder genesen):
  • alle gastronomischen Angebote (innen und außen) incl. Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen (Ausnahme: bloßes Abholen von Speisen und Getränken)
  • touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben
  • touristische Busreisen
  • Besuch von Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultureinrichtungen, Konzerten, Aufführrungen
  • Besuch von Tierparks, Zoos, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbädern, Wellnesseinrichtungen und
    vergleichbaren Freizeiteinrichtungen
  • gemeinsame Sportausübung auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum
  • Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer
  • Besuch von Weihnachtsmärkten, Volksfesten und vergleichbaren Freizeitveranstaltungen
  • Sonstige Veranstaltungen der Freizeitgestaltung im öffentlichen Raum, im Innen und Außenbereich
  • körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Tätowierer, Nagelstudio (ohne Friseur und ohne medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen)
    Ausnahmen:
  • wer sich nachweislich nicht impfen lassen kann, darf abweichend mit negativem Testnachweis die
    Angebote wahrnehmen
  • Berufskraftfahrer, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen auf Autohöfen und Rastanlagen mit negativem Test gastronomisch versorgt werden
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren

  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschl. private Feiern mit
    Tanz, Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen
  • Bordelle und Einrichtungen sexueller Dienstleistungen
  • Beschäftigte in den vorgenannten Einrichtungen mit Kundenkontakt müssen neben 2G + auch eine
    Maske tragen
    Überprüfung digitaler Impfzertifikate
    Es soll spätestens ab 26.11.21 die vom RKI herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.
    Mindestens stichprobenartig ist ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.
    Hospitalisierungsrate:
    Die in der Konferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefs definierten Hospitalisierungsraten (Vgl.
    unser RS Nr. 40) bleiben in der NRW-CoronaSchutz-Verordnung weitgehend unberücksichtigt. Sollte
    der NRW-Wert allerdings über 6 steigen, kündigt das NRW-Arbeitsministerium bereits eine Nachschärfung der VO mit einer deutlichen Ausweitung der Bereiche an, für die Immunisierte 2G + benötigen.
    Umgekehrt wird bei einer Unterschreitung des Hospitalisierungswertes von 3 eine angemessene Reduzierung der Schutzmaßnahmen angekündigt.

Mit der heutigen Änderung der NRW-CoronaSchVO werden die jüngsten Beschlüsse aus der
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten im Detail und verbindlich umgesetzt. Bestimmte Veranstaltungen und Angebote werden auf 3G, 2G oder 2G + begrenzt.
Vorbemerkung: Im Weiteren nicht aufgeführte Angebote und Dienstleistungen (insb. Zugang zu Ladenlokalen des Einzelhandels, Reisebüros oder Beratungsleistungen in Büros oder Ladenlokalen. Medizinisch notwendige Dienstleistungen) sind nicht von Zugangsbeschränkungen betroffen. Für diese
gelten die bisherigen Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Veranstaltungen und Angebote mit 3G-Zugang (geimpft, genesen oder getestet):

  • Messen, Kongresse sowie betriebliche Veranstaltungen ausschließlich für Betriebsangehörige unter –
    Beachtung der arbeitsrechtlichen Infektionsschutzvorgaben
  • Angebote und Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen
    Bildung
  • Sonstige von der zuständigen Behörde zugelassene Veranstaltungen, die nicht der Freizeitgestaltung
    dienen
  • Friseurleistungen
  • nicht -touristische Übernachtungen (nicht immunisierte Personen müssen bei Anreise und erneut
    nach jeweils vier Tagen einen Test vorlegen)
    Veranstaltungen und Angebote mit 2G-Zugang für Besucher und Teilnehmende (d. h. vollständig
    geimpft oder genesen):
  • alle gastronomischen Angebote (innen und außen) incl. Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen (Ausnahme: bloßes Abholen von Speisen und Getränken)
  • touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben
  • touristische Busreisen
  • Besuch von Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultureinrichtungen, Konzerten, Aufführrungen
  • Besuch von Tierparks, Zoos, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbädern, Wellnesseinrichtungen und
    vergleichbaren Freizeiteinrichtungen
  • gemeinsame Sportausübung auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum
  • Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer
  • Besuch von Weihnachtsmärkten, Volksfesten und vergleichbaren Freizeitveranstaltungen
  • Sonstige Veranstaltungen der Freizeitgestaltung im öffentlichen Raum, im Innen und Außenbereich
  • körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik, Tätowierer, Nagelstudio (ohne Friseur und ohne medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen)
    Ausnahmen:
  • wer sich nachweislich nicht impfen lassen kann, darf abweichend mit negativem Testnachweis die
    Angebote wahrnehmen
  • Berufskraftfahrer, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen auf Autohöfen und Rastanlagen mit negativem Test gastronomisch versorgt werden
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren
  • 2

  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschl. private Feiern mit
    Tanz, Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen
  • Bordelle und Einrichtungen sexueller Dienstleistungen
  • Beschäftigte in den vorgenannten Einrichtungen mit Kundenkontakt müssen neben 2G + auch eine
    Maske tragen
    Überprüfung digitaler Impfzertifikate
    Es soll spätestens ab 26.11.21 die vom RKI herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.
    Mindestens stichprobenartig ist ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.
    Hospitalisierungsrate:
    Die in der Konferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefs definierten Hospitalisierungsraten (Vgl.
    unser RS Nr. 40) bleiben in der NRW-CoronaSchutz-Verordnung weitgehend unberücksichtigt. Sollte
    der NRW-Wert allerdings über 6 steigen, kündigt das NRW-Arbeitsministerium bereits eine Nachschärfung der VO mit einer deutlichen Ausweitung der Bereiche an, für die Immunisierte 2G + benötigen.
    Umgekehrt wird bei einer Unterschreitung des Hospitalisierungswertes von 3 eine angemessene Reduzierung der Schutzmaßnahmen angekündigt.

Informationen zur Corona-Impfung im HSK

24. November 2021

Das Impfzentrum des Hochsauerlandkreises ist ab dem 27. September 2021 geschlossen. Die Impfhotline ist jedoch weiterhin unter 0291/94-6500 erreichbar.

Impforganisation ab Oktober 2021
Nach dem Auslaufen der Impfzentren im September werden die Corona-Schutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober 2021 planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen.
In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich.

AKTUELLES

Der Impfbus des Hochsauerlandkreises legt in den nächsten Monaten witterungsbedingt eine Pause ein. Das mobile Impfen und die Angebote für niederschwellige Impfungen werden jedoch in stationären Räumlichkeiten fortgesetzt, um bisher allen noch Ungeimpften die Möglichkeit der 1. Impfung zu geben. Bürgerinnen und Bürger können sich daher weiterhin spontan impfen lassen.

Aus aktuellem Anlass weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass die Teams der niederschwelligen Impfangebote in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Booster-Impfungen durchführen, bei denen, die erste Impfserie sechs Monate bzw. fünf Monate und zwei Wochen zurückliegt. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises richtet sich nach den Bestimmungen des Landes bzw. nach der STIKO-Empfehlung. Das Land NRW hat für die Booster-Impfung nun eine Karenzzeit von fünf Monaten und zwei Wochen festgelegt. Immungeschwächte Personen können in Absprache mit dem Arzt auf fünf Monate verkürzen. Personen, die als Erstimpfung Johnson & Johnson erhalten haben, können bereits nach 4 Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und ggf. die Impfmappe mit den Unterlagen der
1. bzw. 2 Impfung.

Um den Prozess zu beschleunigen,  bitte vorab unter dem Link:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterladen und zum Impftermin mitbringen.

TERMINE

24.11.2021 Arnsberg-Hüsten, Schützenhalle, Hoevelsgasse 19, 9 – 15 Uhr (Achtung: Ortswechsel!)

27.11.2021 Arnsberg-Neheim, ev. Gemeindehaus, Burgstr.11, 8 – 14 Uhr

30.11.2021 Arnsberg-Gierskämpen, Kinder- u. Jugendtreff, Altes Feld 34, 12 – 18 Uhr

Ab 01. Dezember jede Woche von Mittwoch – Samstag, 14 – 20 Uhr in Arnsberg-Neheim, Kulturzentrum, Berliner Platz 5

01.12.2021 Eslohe-Reiste, Schützenhalle, Marktweg1, 12 – 18 Uhr

02.12.2021 Eslohe-Reiste, Schützenhalle, Marktweg1, 09 – 15 Uhr

01.12.2021 Hallenberg, Stadthalle, Bangenstraße 16, 12 – 18 Uhr

02.12.2021 Hallenberg, Stadthalle, Bangenstraße 16, 09 – 15 Uhr

03.12.2021 Brilon, Evang. Gemeindehaus, Kreuziger Mauer 2, 11 – 17 Uhr

04.12.2021 Brilon, Evang. Gemeindehaus, Kreuziger Mauer 2, 09 – 15 Uhr

03.12.2021 Schmallenberg, Infos folgen

04.12.2021 Schmallenberg, Infos folgen

08.12.2021 Winterberg, Oversum, Panoramaraum, Am Kurpark 4, 12 -1 8 Uhr

09.12.2021 Winterberg, Oversum, Panoramaraum, Am Kurpark 4, 09 – 15 Uhr

09.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 12 – 18 Uhr

10.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 9 – 15 Uhr

10.12.2021 Marsberg, Dreifachturnhalle, Jahnstr. 5, 12 – 18 Uhr

11.12.2021 Marsberg, Dreifachturnhalle, Jahnstr. 5, 9 – 15 Uhr

In Meschede werden für Anfang Dezember ebenfalls an mehreren Tagen weitere Impfangebote bereitgestellt. Die Termine werden zeitnah veröffentlicht. 


Infos Land und Bund:

Letzte Aktualisierung: 23. November 2021

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema „Corona-Impfung“ im HSK

Hotline zum Thema Corona-Impfung 0291/94-6500
Impf-Team kontaktieren: impfen@hochsauerlandkreis.de
Impfbericht der KWVL

INO setzt adventliche Akzente

23. November 2021

Die stimmungsvolle Weihnachtssternbeleuchtung ist für die Einwohner von Oeventrop in der ungemütlichen und kalten Jahreszeit u.a.ein wichtiger Gradmesser für den Wohlfühlfaktor ihres lebens-und liebenswerten Dorfes. Die INO übernimmt seit Jahren den Auf- und Abbau, die Wartung, die Lagerung, die Organisation und den Ersatz defekter Teile. In diesem Jahr setzt der Verein durch die beleuchteten Weihnachtssterne stimmungsvolle Akzente am alten Pastorat und am Kriegerdenkmal. Auch der Stern an der Friedhofskapelle wird wieder leuchten und auf der Kirchstraße lässt die Werbegemeinschaft gemeinsam mit der INO drei große Bäume in der Adventszeit im Lichterglanz erstrahlen.

Advent in der Lichter- und Zuspruchskirche Hl.Familie

23. November 2021

Oeventrop

Während der Adventszeit bietet das mediale Kirchensystem auf einer Seite adventliche Musik und eine wöchentlich wechselnde Andacht den Besuchern die Möglichkeit, sich so auf das Weihnachtsfest einzustimmen. Ein Adventskalender für Kinder öffnet täglich ein neues Türchen hinter dem sich Geschichten oder Lieder verbergen. Die Kirche ist täglich geöffnet von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Zu einer besonderen Andacht mit adventlicher Musik und Texten in die stimmungsvoll ausgeleuchtete Lichter – und Zuspruchskirche Hl. Familie Oeventrop lädt das Gemeindeteam alle Interessierten am Sonntag, 05.12.2021 um 17.00 Uhr herzlich ein.

Glösinger Seniorenstammtisch im Dezember

22. November 2021

Am Montag, den 13.Dezember 2021 findet der nächste Stammtisch der Schützenkompanie Glösingen statt. In gemütlicher Runde wird hier geklönt, was das Zeug hält!
Glösinger Schützenbrüder ab 60 Jahren, die an dieser geselligen Runde teilnehmen möchten, sind ab 17:00 Uhr herzlich in den Alten Gasthof Dicke eingeladen.

Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Coronaschutzmaßnahmen sind zu beachten!

Für eine bessere Planung bittet unser Seniorenvertreter Horst Wrede um eine vorherige telefonische Anmeldung unter: 02937 2392 oder 0160 96771928.

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