Die Sebastiansfeier der Bruderschaft wird verschoben

7. Dezember 2021

https://www.schuetzen-oeventrop.de/berichte/2021/die-sebastianfeier-wird-verschoben/

Musikverein sagt das Adventskonzert ab!

7. Dezember 2021
Die großartigen Musikerinnen und Musiker des Oeventroper Musikvereins sind traurig, dass es in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie wieder kein Adventskonzert gibt

Liebe Musikfreundinnen und Musikfreunde,


auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Lage haben wir die Vorbereitungen für das
am 12. Dezember geplante Adventskonzert abgebrochen und beschlossen, in diesem Jahr
das Konzert ausfallen zu lassen.


Bis zum Ende der Weihnachtsferien werden außerdem keine Orchesterproben im Jugend und Erwachsenenbereich stattfinden.
Wir möchten dadurch zur Vermeidung unnötiger Kontakte beitragen, um das Risiko von
Ansteckungen gerade vor Weihnachten auch für Euch und Eure Familien zu verringern. Wir
tun dies aber ebenfalls aus Respekt vor den vielen Menschen, die von Corona selbst oder in
den Familien betroffenen sind.


Wir Musikerinnen und Musiker bedauern es sehr, dieses Konzert, das alle zwei Jahre einen
Höhepunkt unserer musikalischen Arbeit darstellt, nicht spielen zu können. Wir haben mit
viel Freude nach der langen Zwangspause die Stücke ausgesucht und einstudiert und waren
guten Mutes, Euch allen einen schönen, adventlichen Nachmittag in der Kulisse unserer
Pfarrkirche schenken zu können. Leider kommt es nun anders.


Als kleinen „Ersatz“ haben wir begonnen, schon in der Adventszeit unsere Verbundenheit
mit den Oeventroper und Arnsberger Wohnheimen zu zeigen und in kleinen Gruppen kurze
Advents-Ständchen draußen vor einigen Häusern zu bringen. Ganz ohne Musik geht es
einfach nicht…


Wir wünschen Euch trotz der erneuten Schwierigkeiten eine schöne, vor allem aber eine
gesunde Advents- und Weihnachtszeit und hoffen, dass wir bald wieder mit Freude
gemeinsam proben und auftreten können.


Vorstand, Musikerinnen und Musiker des Musikvereins Oeventrop

Glösinger Seniorenstammtisch abgesagt

7. Dezember 2021


Der für Montag, den 13.12.2021 vorgesehene Stammtisch der Senioren der Schützenkompanie Glösingen muss hiermit leider abgesagt werden.

Der Vorstand bittet um Verständnis.


Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Samstag IMPFEN in der KOHLENKLINIK

6. Dezember 2021

Weitere Einschränkungen für Nicht-Geimpfte

6. Dezember 2021

Als Ergebnis der letzten Bund-Länder Konferenz der Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sind nun in der NRW-CoronaSchutzVerordnung folgende Regeln neu verankert:

Generelle Schließung: von Clubs und Diskotheken in Innenräumen
Zugangsbeschränkungen nur auf 2G – Geimpfte und Genesene


neu:


Ladengeschäfte (Einzelhandel, Reisebüro u.a.), ausgenommen Lebensmittelmärkte, Hofläden,
Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarf, Blumenfachgeschäfte, Gartenbedarf, Futtermittelmärkte und der Großhandel. Bei Märkten mit gemischtem Angebot (z.B. SB-Warenhäuser) muss der Anteil der vorstehenden Waren überwiegen.
Die Abholung bestellter Waren durch Nicht-Immunisierte ohne Zutritt zum Verkaufsraum bleibt
zulässig.

weiterhin:
Besuch von Weihnachtsmärkten
Kinos, Theater, Freizeiteinrichtungen innen und außen
Gastronomie und touristische Beherbergung
Messen und Kongresse mit Zugang für private Verbraucher
köpernahe Dienstleistungen unter Ausnahme von medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten
und Friseurdienstleistungen
touristische Busreisen (hier jedoch 1,5 m Abstand oder Schachbrettmuster-Anordnung – s. unten)

Kontrollpflichten der Betreiber:
Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen (Immunisierung oder negativer Test) muss beim Zutritt in den Betrieb erfolgen. Dies obliegt dem jeweiligen Unternehmen oder einer von ihm beauftragten Person oder Einrichtung. Für die in der Mehrzahl digitalen Impf- und Genesenen-Nachweise wird die CovPass Check-App empfohlen. Zusätzlich ist ein Abgleich mit einem amtlichen
Ausweisdokument (mit Lichtbild) erforderlich.

Die örtlichen Ordnungsbehörden können ein lokales Nachweis-System (z.B. nicht ablösbares
Armbändchen) zulassen, das nur für den jeweiligen Tag Gültigkeit hat. Es verbleibt für die Unternehmen dann aber immer noch die Pflicht zu einer stichprobenartigen Kontrolle.
Hinweis: Beschäftigte in den obigen Einrichtungen sind nicht durch die 2G-Regel erfasst. Für sie

gilt grundsätzlich die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Kunden und Besucher werden insofern anders
behandelt, als Beschäftigte.

3G-Zugang bei nicht-touristischen Beherbergungen:
Von nicht immunisierten Personen ist bei Anreise und erneut alle 2 Tage (bisher 4) ein Negativtest nachzuweisen


Entfall der Maskenpflicht in bestimmten Fällen eingeschränkt:

  • Von immunisierten Beschäftigten bei der Berufsausübung in Innenräumen, Fahrzeugen etc.:
    Nur noch bei sicherer Einhaltung des 1,5 m – Abstandes
  • Von immunisierten Personen in Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen sowie bei touristischen Busreisen: Mindestabstand von 1,5 m bei Personen aus verschiedenen Haushalten oder Schachbrettmuster-Anordnung.

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